Der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen ist für Einwanderer aus Albanien und aus dem Kosovo in der Schweiz grundsätzlich verboten. Gemäss Schweizerischem Waffenrecht unter Art. 7 WG, Art. 12 WV sind folgende Staaten von diesem Waffenverbot betroffen:
- Albanien
- Algerien
- Sri Lanka
- Kosovo
- Mazedonien
- Bosnien und Herzegowina
- Serbien
- Türkei
Quelle: Schweizerisches Waffenrecht
Erstellt: 29.09.2017, 09:49 Uhr