Der Erwerb, Besitz und das Tragen von Waffen ist für Einwanderer aus Albanien und aus dem Kosovo in der Schweiz grundsätzlich verboten. Gemäss Schweizerischem Waffenrecht unter Art. 7 WG, Art. 12 WV sind folgende Staaten von diesem Waffenverbot betroffen:

  • Albanien
  • Algerien
  • Sri Lanka
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Serbien
  • Türkei

Quelle: Schweizerisches Waffenrecht

Erstellt: 29.09.2017, 09:49 Uhr